Verein

Die Finanz ordung

Finanzordung des 1. TSC „Tanzkreis Schwarz-Gold Altenburg“e.V.

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Finanzordnung gilt für den 1. Tanzsportclub „Tanzkreis Schwarz-Gold Altenburg“e.V.

§ 2 Inhalt

Zur Führung des o.g. Vereins ist eine Beitragszahlung der Mitglieder erforderlich. Weiterhin finanziert der Verein seine Tätigkeit aus Spenden und sonstigen Einnahmen. Verantwortlich für Einnahmen und Ausgaben des Vereins zeichnet der Schatzmeister. Die Gelder werden auf einem Konto der Kreissparkasse in Altenburg eingezahlt und verwaltet. Diese Gelder werden für juristische Rechtsvertretung, Führung und Organisation des Vereins, Trainerhonorare sowie für das Vereinsleben verwandt.

§ 3 Mitgliedsbeiträge

Bei Aufnahme in den Tanzkreis Schwarz-Gold e.V. zahlt jedes Mitglied eine einmalige Aufnahmegebühr von 5,00 Euro. Jedes Mitglied hat weiterhin einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 18,00 Euro je Monat zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus bis spätestens 5. Werktag jedes Monats auf das Konto des Vereins einzuzahlen. Sparkasse Altenburger Land, KNR: 1103000426, BLZ: 83050200. Der Mitgliedsbeitrag kann auch als Quartals- oder Jahresbeitrag im Voraus jeweils bis spätestens 5. Werktag des Monats des jeweiligen Beitragsraumes gezahlt werden.

§ 4 Kassenbestand

Die Einnahmen und Ausgaben der Vereinskasse werden einmal je Jahr in der Mitgliederversammlung vom Schatzmeister dargelegt. Durch unabhängige Kassenprüfer werden diese Unterlagen nochmals geprüft. Der Prüfbericht wird der Mitgliederversammlung verlesen und bei ordnungsmäßiger Führung die Entlastung des Schatzmeisters beantragt.

§ 5 Aufwendungen und Erstattungen im Zusammenhang mit Auftritten und Turnieren von Mitgliedern des Vereins

Bei Teilnahme an Turnieren, Schauauftritten werden folgende Aufwendungen erstattet: Startgelder, Fahrtkostenzuschüsse nur nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes, Übernachtungskostenzuschüsse nur nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes. Zuschüsse für Kostüme und ähnliche Ausstattungen nur nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes. Einnahmen und Ausgaben aus Auftrittshonoraren o.ä. werden wie folgt geregelt: Alle Einnahmen aus Auftrittshonoraren u.ä. von Auftritten von Vereinsmitgliedern fließen vollstängig der Vereinskasse zu. Andere Regelungen nur nach vorheriger Zustimung des Vorstandes.

§ 6 Sonstiges

Zahlungen vom Vereinskonto bis zu einer Höhe von maximal 1000,00 Euro kann der Schatzmeister oder der Vorsitzende allein unterzeichnen. Zu zahlende Rechnungen über einen Betrag von 1000,00 Euro hinaus sind grundsätzlich von 2 Vorstandsmitgliedern sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Die Finanzordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 09.03.1993 bestätigt und in Kraft gesetzt. Die Ergänzung zur Finanzordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 17.12.1994 bestätigt und tritt mit Wirkung vom 01.01.1995 in Kraft. Die Umstellung auf Euro wurde in der Mitgliederversammlung am 15.04.2001 vom Vorstand bekanntgegeben und wird am 01.01.2002 wirksam.

Tanzkreis
Schwarz-Gold

INFORMATIONEN

ADRESSE

1.TSC "Tanzkreis Schwarz-Gold Altenburg"e.V.
Johannisstr. 23
04600 Altenburg

KONTAKT

Tel.: 03 447 - 31 59 45
info@tanzkreis-schwarz-gold.de

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